Logo
Buchen
Heute
14:00 - 20:00
Preise

AGB DER UPSPRUNG GMBH

1. ALLGEMEIN

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Online-Angebot der UpSprung GmbH, Am Schürholz 6, 49078 Osnabrück (nachfolgend: „UPSPRUNG“). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, UPSPRUNG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (1.) setzen sich zusammen aus den Verkaufsbedingungen für Tickets (2.), den Bedingungen für die Nutzung der Halle (3.) und den Schlussbestimmungen (4.) (nachfolgend einheitlich „AGB“).

2. VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. ONLINE BUCHUNGEN

1. Für den Erwerb von Tickets können Sie auf unserer Webseite www.upsprung.de über das Eingabefeld „BUCHEN“ unter wahrheitsgemäßer Angabe Ihres Vornamens, Nachnamens, E-Mail-Adresse, PLZ, Stadt und Land, Produkte erwerben. Nachdem Sie Ihre erforderlichen Daten für das jeweilige Produkt versendet haben und die Zahlung erfolgreichen durchgeführt haben, senden wir Ihnen per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Buchung zu. 

2. VERTRAGSPARTNER

Der Vertrag kommt zustande mit der UPSPRUNG GmbH, Am Schürholz 6, 49078 Osnabrück, Geschäftsführer: Herr Florian Ruckert, Handelsregister: Amtsgericht Osnabrück, HRB 213127.

3. VERTRAGSSCHLUSS

1. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB werden nicht gespeichert.
2. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

4. VERTRAGSSCHLUSS BEI SONDERVERANSTALTUNGEN

1. Die Darstellung aller Anfrageformulare im Online Shop, die keine direkte Zahlung verlangen, stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchungsanfrage dar.
2. Nach Erhalt Ihrer Buchungsanfrage erhalten Sie von uns via E-Mail entweder ein verbindliches Angebot oder die Mitteilung, dass wir Ihnen leider kein Angebot unterbreiten können. Im Falle eines Angebots haben Sie drei (3) Kalendertage Zeit, unser Angebot verbindlich anzunehmen. Auf die vorgenannte Annahmefrist werden Sie innerhalb des Angebots hingewiesen.
3. Unser Angebot enthält ein Ticket in Form eines QR Codes. Im Falle einer Annahme unseres Angebotes ist dieser ist am Tag des gebuchten Termins vorzulegen und wird sodann mittels Scan validiert.

5. VERTRAGSSCHLUSS BEI SONSTIGEN TICKETS

1. Die Darstellung der Ticketangebote im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.
2. Wenn Sie das gewünschte Ticket gefunden haben, können Sie dieses unverbindlich durch Anklicken des Buttons „ZUM WARENKORB HINZUFÜGEN“ in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit auf der Oberfläche unter der Überschrift „DEIN WARENKORB“ ansehen und ändern. Wenn Sie die Tickets im Warenkorb kaufen möchten, geben Sie bitte Ihre erforderlichen Daten ein, wählen die Zahlungsart aus und erklären sich durch Anklicken der Checkbox mit den AGB einverstanden. Abschließend gelangen Sie zur Bestellübersicht, auf der Sie durch Anklicken des Buttons „GESAMTBETRAG BEZAHLEN“ den Bestellvorgang abschließen.
3. Durch Anklicken des Buttons „GESAMTBETRAG BEZAHLEN“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellübersicht aufgelisteten Artikel ab. Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

6. PREISE

Die auf der Webseite genannten Preise verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

7. ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Sofortüberweisung (Klarna), Kreditkarte VISA/MASTERCARD oder Gutschein. Die Zahlungen werden mit dem Zustandekommen des Vertrags fällig.

8. WIDERRUFSRECHT

1. Widerrufsrecht für Gutscheintickets. Für Verträge über Gutscheintickets steht Ihnen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Danach haben sie das Recht, binnen vierzehn Tage ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
2. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
3. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, UPSPRUNG GmbH, Am Schürholz 6, 49078 Osnabrück, info@upsprung.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
4. Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
5. Folgen des Widerrufs: Es besteht kein Widerrufsrecht für sonstige Tickets (insbesondere Tickets mit fester Uhrzeit) und Tickets in Kombination mit UPSPRUNG-SOCKEN. Für sonstige Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, in denen der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen. Jede Bestellung von Tickets und Tickets in Kombination mit UPSPRUNG-SOCKEN ist damit unmittelbar nach Vertragsschluss bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung.

3. BEDINGUNGEN FÜR DIE NUTZUNG DER HALLE

1. HALLENNUTZUNG

1. Ein Hallennutzungsvertrag kommt mit dem Lösen einer Eintrittskarte, im Fall von Kurs- und Seminarteilnahmen mit unserer schriftlichen Bestätigung der Anmeldung zustande.
2. UPSPRUNG behält sich die Kontingentierung sowohl von Stundenkarten als auch von Hallenzutrittskarten vor.
3. Alle Nutzer unserer Anlagen haben sich an die Hallenordnung und die Anweisung unserer Mitarbeiter zu halten. Eine Haftung für Schäden des Nutzers durch unsachgemäßen Gebrauch der Anlage und/ oder der Ausrüstung, durch motorische oder sportliche Defizite sowie durch unkonzentriertes Verhalten u. ä. wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht, soweit Schäden des Nutzers auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zurückzuführen sind. Der Nutzer/Teilnehmer haftet für Schäden, die durch sein Verschulden an der Anlage und/oder Ausrüstung durch unsachgemäßes oder regelwidriges Verhalten entstehen. UPSPRUNG weist darauf hin, dass selbst bei sachgemäßem Gebrauch schwere Unfälle passieren können.

2. HAFTUNG DER UPSPRUNG GMBH

1. Die nachfolgende Haftungsregelung erfasst sowohl die vertragliche als auch die deliktische Haftung von UPSPRUNG. UPSPRUNG haftet für Schäden, sofern diese auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens UPSPRUNG zurückzuführen sind. Für Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet UPSPRUNG auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Für sonstige Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit von UPSPRUNG beruhen, haftet UPSPRUNG grundsätzlich nicht. Dieser Ausschluss gilt allerdings nicht, sofern UPSPRUNG aufgrund einfacher Fahrlässigkeit vertragswesentliche Pflichten verletzt. UPSPRUNG haftet dann aber der Höhe nach nur auf die vorhersehbaren Schäden. Vertragswesentliche Pflichten sind alle Pflichten, deren Erfüllung Voraussetzung für die Durchführung des Vertrages sind, und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Sofern und soweit UPSPRUNG einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unterliegt, gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht.
2. Einer Pflichtverletzung von UPSPRUNG steht die eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungshilfen gleich. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Ziffer III. gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von UPSPRUNG.
3. Ansprüche gegen UPSPRUNG verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab Kenntnis des Kunden von dem Anspruch. Die vorstehenden Verjährungsregelungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer von UPSPRUNG und/oder deren Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, bei Ansprüchen im Zusammenhang mit der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
4. Fundsachen werden von UPSPRUNG drei Monate aufbewahrt. Nach Fristablauf ist UPSPRUNG berechtigt, die Fundsachen zu vernichten oder zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung versteigern zu lassen. Ausgenommen sind Gegenstände mit einem erkennbaren Wert von mehr als 30,00 Euro, diese werden dem zuständigen Fundbüro der Gemeinde übergeben.
5. Sofern ein Unfall oder eine Verletzung nicht unverzüglich während des Besuchs in den Einrichtungen der UpSpung GmbH beim Personal gemeldet wird, ist jegliche Haftung seitens UpSprung ausgeschlossen.

3. ZUTRITT ZUR HALLE UND NUTZUNG DER TRAMPOLINE SOWIE DES BEWEGEGUNGSPARKS

1. Der Erwerb des UPSPRUNG-Tickets berechtigt den Kunden zum Zutritt der auf dem Ticket ausgewiesenen Bereiche sowie der darauf befindlichen Einrichtungen und Attraktionen zu deren Nutzung für die Dauer der gebuchten UPSPRUNG-Zeit. Bei Überziehung der vom Kunden gebuchten Zeit fällt die Zahlung einer Nachgebühr in Höhe der Differenz zum nächsthöheren Tarif an.
2. Das Tragen unserer UPSPRUNG-SOCKEN in allen Bereichen des Trampolinparks ist aus versicherungstechnischen Gründen Pflicht. Socken aus anderen Trampolinhallen sind bei uns nicht gestattet.
3. Die Nutzung der Einrichtungen und Attraktionen erfolgt generell auf eigene Gefahr. Auf den Trampolinen sind die Sprunghöhe und die Sprungweite sind den Hallenbedingungen und der Anzahl an Mitspringern anzupassen. Dritte sind nicht zu gefährden. Insbesondere die Nutzung der Walk-on-Wall-Trampoline darf nur nach vorheriger Freigabe durch unser Personal erfolgen und ein Hinabspringen von den Wänden auf die Trampoline ist aufgrund des Verletzungsrisikos nicht gestattet.
4. Das Mitbringen von Gegenständen auf die Trampoline und in den BEWEGUNGSPARK ist strengstens untersagt. Ebenso ist es untersagt, Speisen oder Getränke, die außerhalb des Trampolinparks erworben wurden, in die Halle mitzunehmen. Den Anweisungen des Personals und der Sicherheitshinweise an den einzelnen Attraktionen, ist unbedingt Folge zu leisten. Jeder Verstoß gegen die Nutzungsregeln kann mit dem Verweis von den Trampolinflächen und weiteren Attraktionen geahndet werden.
5. UPSPRUNG behält sich vor, aus Gründen, die UPSPRUNG nicht zu vertreten hat, Teile der Anlage zu schließen, ohne dass daraus ein Anspruch auf Rückerstattung gebuchter Leistungen entsteht, solange der Sprungbetrieb weiterhin gewährleistet ist.
6. UPSPRUNG ist berechtigt, die Attraktion „Trapez“ in jeder Sprungstunde zeitweise zu schließen.
7. Das UPSPRUNG Ticket ist nicht übertragbar. Bei Missbrauch hat UPSPRUNG das Recht, die Eintrittskarte/Identifikation entschädigungslos einzuziehen. UPSPRUNG behält sich für diesen Fall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

4. KURSE UND TRAININGS IM SPRUNGRAUM

1. Die Anmeldung zu Kursen und Trainings im UPSPRUNG berechtigt den Kunden zur Teilnahme am gebuchten Kurs. Die Anmeldung ist verbindlich, und zwar unabhängig davon, ob sie in mündlicher, fernmündlicher und/oder schriftlicher Form erfolgt. Sofern eine Buchung für Gruppen (mind. 3 Personen) erfolgt, gilt für einen Rücktritt von einer Buchung die Regelung unter Ziffer III. 7.
2. Kunden, die (z. B. aus gesundheitlichen Gründen) nicht in der Lage sind, den Anforderungen des jeweiligen Kurses zu genügen, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden, sofern durch sie der Kursbetrieb erheblich gestört wird oder nach Ansicht des Kursleiters die Gesundheit des Kunden gefährdet ist. Dies gilt auch, wenn ein sonstiger wichtiger Grund in der Person eines Kunden vorliegt, aufgrund dessen die Teilnahme an dem Kurs für den Trampolinlehrer und/oder die anderen Teilnehmer unzumutbar wird.
3. Ein Anspruch auf Erstattung geleisteter Zahlungen besteht grundsätzlich nicht. Der Kunde hat das Recht, bis 3 Kalendertage vor Kursbeginn gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 15,00 auf einen anderen Termin umzubuchen oder bis eine Woche vor Kursbeginn gegen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von € 15,00 von der Anmeldung zurückzutreten.
4. Bei einem Rücktritt, der weniger als eine Woche vor Kursbeginn erfolgt, wird eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der Kursgebühr erhoben, es sei denn, die Stornierung kann durch Beibringen eines ärztlichen Attestes ausreichend begründet werden. Wird ein belastbares Attest vorgelegt, so erhält der Kunde eine Gutschrift der Kursgebühr. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %. Die Gutschrift kann der Kunde für den Erwerb eines anderen Kurstickets verwenden. Eine Auszahlung von Gutschriften an den Kunden kann aus organisatorischen Gründen nicht erfolgen. Erscheint ein Kunde zu einem gebuchten Kurs nicht, wird die Kursgebühr in voller Höhe fällig. Kann der Kunde sein Nichterscheinen durch Vorlage eines ärztlichen Attestes begründen, wird ihm die Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 % gutgeschrieben. Für die Gutschrift gelten die vorstehenden Regelungen in Absatz 4.4 entsprechend.
5. Erscheint ein Kunde nicht rechtzeitig zu Kursbeginn, erlischt sein Anspruch auf Teilnahme.
6. UPSPRUNG kann bis 3 Tage vor Kursbeginn von einem Vertrag zurücktreten und den Kurs ohne Einhaltung einer Frist absagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 3 Personen bei Gruppenkursen nicht erreicht wird. UPSPRUNG behält sich ebenfalls ein Rücktrittsrecht vor, wenn die Durchführung eines Kurses aus unvorhergesehenen Gründen (z. B. Erkrankung des Lehrers) nicht möglich ist. In den in dieser Ziffer 4.6 genannten Fällen wird der Kunde unverzüglich informiert. Nach Wahl des Kunden wird diesem die Kursgebühr erstattet oder ein neuer Termin genannt. Weitergehende finanzielle Ersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5. MATERIALVERMIETUNG

1. UPSPRUNG stellt dem Kunden auf Wunsch – sofern vorhanden – Mietgegenstände (z.B. Bounceboards, Gurte, Volleybälle, Beachtennis Schläger) gegen Entgelt zur Verfügung. Der Kunde muss für die Nutzung der Mietgegenstände ein Ticket erwerben. Der Erwerb des Tickets berechtigt den Kunden zur Nutzung der Mietgegenstände in der Trampolinhalle. Die Einstellung der Bounceboards wird manuell vorgenommen. Eine elektronische Überprüfung der Einstellwerte mit einem Messgerät erfolgt nicht. Bounceboards sind nicht mit einer Sicherheitsbindung ausgestattet. Alle Mietgegenstände werden regelmäßig geprüft.
2. Für das Anlegen der Ausrüstung ist der Kunde selbst verantwortlich.
3. Die Mietgegenstände sind nach Verlassen der Trampoline unverzüglich zurückzugeben. Jeder Versuch, Miet- oder sonstige Ausrüstungsgegenstände von UPSPRUNG aus dem Gebäude zu entwenden, hat – auch im Interesse der ehrlichen Kunden – eine Strafanzeige zur Folge. Zusätzlich wird ein Hausverbot erteilt. Bei Beschädigungen der Miet- und/ oder Ausrüstungsgegenstände und/ oder der sonstigen Einrichtung in der Trampolinhalle ist UPSPRUNG berechtigt, als pauschale Entschädigung 50 % des Neuwertes (Preis ohne Umsatzsteuer) des beschädigten Objektes zu verlangen, UPSPRUNG behält sich den Nachweis eines höheren Schadens vor. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als der Pauschale entstanden ist.

6. UMBUCHUNGEN, DIE NICHT UNTER ZIFFER III 4. FALLEN/VERLUST VON KARTEN/GUTSCHEINEN

1. Gebuchte Leistungen, die nicht Kurse oder Trainings betreffen, können wie nachfolgend dargelegt umgebucht werden; nicht in Anspruch genommene Leistungen werden nicht erstattet, sofern nachstehend nichts anderes vereinbart ist.
2. Eine Umbuchung von Leistungen bis 3 Kalendertage vor dem gebuchten Datum ist möglich. Für die Umbuchung wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 5,- € berechnet. Beim Kauf von Bonuskarten, Dauerkarten oder Kurspauschalen wird nur dann eine Gutschrift erteilt, wenn dem Kunden aus gesundheitlichen Gründen, die er durch Vorlage eines ärztlichen Attestes nachweisen muss, die weitere Inanspruchnahme der Leistungen nicht möglich ist. Die Gutschrift erfolgt abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 %.
3. Im Fall eines Verlustes von Dauerkarten oder von Karten für Kurspauschalen sowie von Gutscheinen wird bei Vorlage des Kassenbons und des Personalausweises eine neue Karte bzw. ein neuer Gutschein für den ab Vorlagedatum verbliebenen Zeitraum für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen ausgestellt. Bei Verlust der Karte/des Gutscheins und des Kassenbons sowie generell bei Karten/Gutscheinen, die einen Wert von weniger als 50,- € haben, erfolgt kein Ersatz.
4. Stundenkarten sind nicht übertragbar. Bei Nutzung durch Nichtberechtigte hat UPSPRUNG das Recht, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

7. RÜCKTRITT BEI BUCHUNGEN FÜR GRUPPEN

1. Der Kunde kann auch Kurse und Trainings für Gruppen oder eine Geburtstagsfeier im UPSPRUNG buchen. Die Mindestteilnehmerzahl liegt bei 6 Personen. Der Kunde hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Je nach dem Zeitpunkt des Rücktrittes können allerdings folgende Stornogebühren fällig werden:

  • Bis 4 Monate vor dem gebuchten Datum, kostenfrei
  • Bis 2 Monate vor dem gebuchten Datum 25 % des Entgeltes
  • Bis 1 Monat vor dem gebuchten Datum 40 % des Entgeltes
  • Bis 2 Wochen vor dem gebuchten Datum 70 % des Entgeltes
  • Bis einschließlich dem 2. Tag vor dem gebuchten Datum 85 % des Entgeltes
  • Danach oder bei Nichtinanspruchnahme am Tag der Leistung 100 % des Entgeltes

2. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

8. VERANSTALTUNGEN DES KUNDEN

1. Hat der Kunde Reservierungen im Restaurantbetrieb bzw. gastronomischen Bereichen des UPSPRUNG vorgenommen oder dort Leistungen gebucht, so kann er die Reservierungen und Leistungen stornieren. Hierbei werden folgende Stornogebühren fällig:

  • Bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum kostenfrei
  • Bis 1 Monat vor Veranstaltungsdatum 40 % des Auftragsvolumens
  • Bis einschließlich dem 4. Tag vor Veranstaltungsdatum 85 % des Auftragsvolumens
  • Ab 2 Tage vor der Veranstaltung bis zum Tag der Veranstaltung selbst 100 % des Auftragsvolumens

2. Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in der genannten Höhe der vorstehend genannten Entschädigungspauschalen entstanden ist.
3. Die für die Veranstaltungen erforderlichen behördlichen oder privaten Genehmigungen sind von dem Kunden rechtzeitig einzuholen und mindestens 14 Kalendertage vor der Veranstaltung vorzulegen. Eine Versagung oder Rücknahme der Genehmigung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag. Eine Verminderung der vereinbarten Bestellmenge muss UPSPRUNG spätestens 14 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden.
4. Es ist nicht erlaubt, Speisen und Getränke mitzubringen, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. In den Fällen einer entsprechenden Vereinbarung behält sich UPSPRUNG vor, eine Gebühr zu berechnen.
5. Hat UPSPRUNG Anlass zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder den Ruf des Hauses gefährden könnte, kann UPSPRUNG von dem Vertrag zurücktreten. Entsprechendes gilt, wenn die Veranstaltung aufgrund von Umständen höherer Gewalt, die UPSPRUNG nicht zu vertreten hat (z. B. Stromausfälle, Terroranschläge etc.), nicht durchgeführt werden kann. UPSPRUNG verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und die seitens des Kunden bereits erbrachten Leistungen zu erstatten.
6. Sind von dem Kunden eigene elektrische Anlagen vorgesehen, stimmt UPSPRUNG nur dann der Nutzung in ihren Räumen zu, wenn der Kunde die anerkannten Regeln der Technik, insbesondere die BGV C1. VDE sowie die Versammlungsstättenverordnung in der jeweils gültigen Fassung, einhält.
7. Der Stromverbrauch wird dem Kunden nach den jeweils gültigen Bereitstellungs- und Arbeitspreisen berechnet. Die Einbringung von schweren und/oder sperrigen Gegenständen oder von sonstigen gefährlichen Gegenständen bedarf der grundsätzlichen Genehmigung durch UPSPRUNG.
8. Werbung sowie der Verkauf und die Bewerbung von Waren oder Leistungen sind nur mit vorheriger Zustimmung der UPSPRUNG gestattet. Das Gleiche gilt für Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Verkaufsgesprächen oder Verkaufsveranstaltungen in den Räumen der UPSPRUNG enthalten.

4. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

1. Die Änderungen aller vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, sofern im Einzelfall nicht die Verbindlichkeit mündlicher Absprachen vereinbart wird. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Gültigkeit der übrigen Bedingungen und der weiteren Vertragsbedingungen in den einzelnen Verträgen unberührt.
2. Auf Verträge zwischen UPSPRUNG und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.