Mit Deinem Sprungticket darfst Du die Bereiche SprungPark, BounceTrack und NinjaBox nutzen. Den KidsPark kannst Du jederzeit vor Ort gesondert buchen, da es hier keine zeitlichen Einschränkungen gibt (KidsPark-Ticket ist einen Tag lang gültig).
Für alle Aktionsbereiche gilt ein Höchstgewicht von 115 kg
Ninjabox und Bounce Track: 1,20m Mindestgröße und 2,00m Maximalgröße
WipeOut: 1,20m Mindestgröße
KidsPark: Alter bis maximal 10 Jahre
SprungPark, BounceTrack und NinjaBox: Alter ab 4 Jahren (bis einschließlich 5. Lebensjahr nur in Begleitung, pro Kind 1 erwachsene Begleitperson, diese benötigt ebenfalls ein gültiges Sprungticket)
WallJump: Nur für erfahrene Springer!
Ein normales Sprungticket kannst Du vor Ort kaufen oder online bestellen. An Wochenenden empfehlen wir, vorher online zu buchen – ansonsten kann es sein, dass Wartezeiten entstehen.
Geburtstags-, Klassen- und Gruppenbuchungen musst Du online über unsere Internetseite oder per Email tätigen. Vor Ort können wir diese Angebote leider nicht buchen.
Ja, die Sprungsocken müssen bei uns erworben und getragen werden. Aus Sicherheitsgründen lassen wir unsere Gäste nur mit unseren speziellen Socken springen, da wir für die Qualität der Socken anderer Trampolinhallen keine Verantwortung tragen können. Die Socken gehören nach dem Kauf Dir und können beim nächsten Mal wieder mitgebracht werden.
Wir versuchen Dein Ticket kostenlos nach hinten zu verschieben. Falls wir jedoch ausgebucht sind ist keine Verschiebung der Sprungzeit möglich. In diesem Fall kannst Du leider nur noch Deine restliche Sprungzeit nutzen.
Da das Stornieren von Tickets bei uns leider nicht möglich ist, gibt es vorerst kein Geld zurück. Jedoch bieten wir an, Tickets gegen Ausgabe eines Gutscheins zu stornieren.
Kinder ab einem Alter von 4 Jahren können den SprungPark nutzen, jedoch bis zum Alter von einschließlich 5 Jahren nur in Begleitung einer mitspringenden, erwachsenen Begleitperson. Diese benötigt ebenfalls ein Sprungticket.
Kinder unter 4 Jahren können sich im großen SpielPark austoben.
Eltern, die ihre Kinder begleiten und NICHT springen bzw. NICHT den SprungPark betreten, sondern nur zugucken möchten, müssen keinen Eintritt zahlen. Sie können Getränke und Essen in unserem gemütlichen Gastronomiebereich genießen oder sich einfach entspannt zurücklehnen.
Nein, eine Unterschrift ist nicht notwendig. Wir gehen davon aus, dass die Eltern mit dem Besuch des UpSprung einverstanden sind.
Grundsätzlich gibt es bei uns keine Kleidungsvorschriften. Wir empfehlen jedoch, in sportlicher Kleidung zu kommen. Jeans oder andere Alltagskleidung kann die Bewegungsfreiheit einschränken.
Achte außerdem darauf, dass Gegenstände wie z.B. Schmuck, Nieten, Gürtel, Schnallen oder ähnliches auf den Trampolinen nicht erlaubt sind.
Grundsätzlich ist bei uns das Tragen von Kopfbedeckungen verboten, da diese verrutschen und damit die Sicht nehmen können. Aus religiösen Gründen getragene Kopftücher gestatten wir, sofern diese nicht mit Nadeln fixiert sind!
Ja, bei uns gibt es abschließbare Schließfächer, die kostenlos nutzbar sind. In unseren Umkleidekabinen befinden sich auch Duschen, die zur freien Nutzung zur Verfügung stehen. Achte bitte darauf, dass Du keine Wertsachen offen in der Kabine liegen lässt.
Beachte bitte, dass wir für die Garderobe und Wertsachen nicht haften.
Das Mitbringen von eigenen Speisen und Getränken ist nicht gestattet. Wir verfügen über eine vollwertige Gastronomie, in der Du bei Bedarf gerne Speisen und Getränke erwerben darfst.
Grundsätzlich ja. Du darfst gerne neben den Trampolinen fotografieren. Es ist jedoch nicht erlaubt, die Kameras auf den Sprungflächen zu verwenden. Falls Du Fotos von Dir beim Springen möchtest, darf eine Begleitperson gerne vom Rand der Trampoline Bilder aufnehmen.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, wie beispielsweise Bandscheibenvorfälle, Asthma oder auch Herzbeschwerden, halte bitte Rücksprache mit einem Arzt. Auch Schwangere sollten sich vorab von einem Arzt über das Risiko beim Trampolinspringen beraten lassen.
Bitte beachte, dass das Springen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen ausdrücklich verboten ist.
Tiere sind bei uns aus hygienischen und tierschutzrechtlichen Gründen leider nicht erlaubt und müssen draußen warten. Eine Ausnahme bilden anerkannte Assistenzhunde für Menschen mit Behinderungen.
Bei uns im Trampolinpark gibt es Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen, sofern sie Inhaber des Schwerbehindertenausweises B sind. Der Inhaber des Ausweises zahlt den normalen Preis, dafür darf die Begleitperson frei springen und muss nur für die Sprungsocken zahlen.
Hinweis zur Buchung: Bei der online Buchung zunächst normale Tickets erwerben. Vor Ort dann den Schwerbehindertenausweis an der Kasse beim Check-In vorlegen. Hier bekommt ihr eine kurze Einweisung und das Geld für den Inhaber des Ausweises erstattet.
Nein, leider nicht. Ihr könnt Eure Kinder von unserer Empore und von unserer Gastronomie aus beobachten.
Einzige Ausnahme besteht für Elternteile, die einen Geburtstagssprung gebucht haben und für Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit Schwerbehindertenausweis B.