Für ein unvergessliches Sprungerlebnis bei uns, gibt es einige Punkte zu beachten:
Jede Springerin und jeder Springer benötigt eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung zum Haftungsausschluss für den Besuch im UpSprung. Minderjährige brauchen eine Unterschrift der Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ohne die Erklärung können wir euch leider nicht in den SprungPark lassen.
Trampolinspringen ist ein Risikosport. Leichte Verletzungen kommen häufig vor, es kann jedoch auch passieren, dass schwere Verletzungen wie Knochenbrüche oder sogar Lähmungen auftreten können. Wir möchten sichergehen, dass Du Dir dieser Gefahren bewusst bist und Du die Risiken zur Kenntnis nimmst. Mit der Unterschrift erklärst Du Dich damit einverstanden, dass die UpSprung GmbH bei ordnungsgemäßem Betrieb und Unterhaltung der Anlage keine Haftung für Schäden oder Verletzungen übernimmt.
Am einfachsten ist es, wenn ihr die Einverständniserklärung hier direkt online ausfüllt. Es erspart euch Wartezeit an unserem Check-In.
Wofür die E-Mail Adresse? Diese benötigt das System, um die Einverständniserklärung der späteren Buchung zuzuweisen.
Und die persönlichen Daten? Hier werden Deine persönlichen Daten abgefragt, damit die Einverständniserklärung gültig ist. Dies bestätigst du ganz einfach mit einer Unterschrift.
Was bedeutet Eintragung der Minderjährigen? Hier nennst du alle Minderjährigen, die mit zu der Buchung gehören, da diese nicht für sich unterschreiben können, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.
Eure Erklärung ist 3 Jahre gültig und muss dann erneuert werden.
Ihr habt natürlich auch die Möglichkeit, die Einverständniserklärung vor Ort an unseren Terminals im Foyer oder analog als Formular auf Papier am Check-In auszufüllen.
Hier könnt Ihr euch die Einverständniserklärung auch als PDF herunterladen und dann ausgedruckt und unterschrieben mitbringen. Diese Erklärung in Papierform ist dann allerdings auch nur am jeweiligen Tag des Besuchs gültig.
Vor dem ersten Besuch der Trampolinflächen müsst ihr ein Paar UpSprungSocken für 3,- EUR kaufen. Ihr könnt sie danach gerne für eure weiteren Besuche weiterverwenden! Unsere Stoppersocken erhöhen die Haftung auf den Trampolinen und verringern die Sturzgefahr durch ungewolltes Ausrutschen. Mit eigenen Socken können wir euch daher nicht in den SprungPark lassen.
Zu Deiner Sicherheit haben wir folgende Sprungregeln bei uns eingeführt. Bitte halte Dich an die aufgelisteten Punkte, damit ihr die Zeit bei uns genießen könnt. Bei Fragen helfen unsere Mitarbeiter*innen Dir gerne!
Bei gesundheitlichen Einschränkungen, besonders im Knie und Rückenbereich, sowie bei Asthma, Herzbeschwerden etc., empfehlen wir die Rücksprache mit einem Arzt. Schwangeren ist die Benutzung der Anlage nicht erlaubt. Das Maximalgewicht liegt bei 115 kg, bei der Missachtung werden die Gelenke aufgrund der hohen Kräfte, die das Trampolinspringen mit sich bringt, gefährdet.